Satzung
Diese Satzung wurde am 21.01.2015 ins Amtsregister eingetragen und mit Schreiben vom 19.02.2015 ging uns diese Information zu.
§ 1 Name und Sitz Der Vereinführt den Namen „Landfrauenverein Havelland e. V.“ Er hat seinen Sitz in 14641 Nauen, OT Ribbeck, Theodor-Fontane-Str. 10 und ist beim Amtsgericht Potsdam eingetragen. Er ist Mitglied im „Brandenburger Landfrauenverband e. V.“ sowie im „Kreisbauernverband Havelland e. V.“ Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen im ländlichen Raum. Der„Landfrauenverein Havelland e. V.“ ist parteipolitisch unabhängig und überkonfessionell. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - Interessenvertretung der Frauen in sozialpolitischer Hinsicht und auf Chancengleichheit, mit folgenden Mitteln: o Information zu allen Fragen, die die Frauen im ländlichen Raum bewegen o Die berufsständige Vertretung der Frauen in der Landwirtschaft o Die Förderung und Durchführung der beruflichen und allgemeinen Weiterbildung o Die Mitgestaltung des gesellschaftspolitischen Lebens in den Dörfern Er löst seine Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit dem „Brandenburger Landfrauenverband e.V.“ und dem „Kreisbauernverband Havelland e. V.“ § 2 Tätigkeit Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. § 3 Mitgliedschaft Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 1. Die Mitgliedschaft ist feiwillig.Die Mitglieder sind in Ortslandfrauen-bzw. Regionallandfrauenvereinen im „Landfrauenverein Havelland e. V.“organisiert. 2. Jede Frau kann Mitglied werden, die bereit ist, die Bestrebungen des Vereins zu fördern. 3. Der Austritt aus dem Verein kann mit 3-monatiger Frist zum Ende eines jeden Kalenderjahres erfolgen (gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet). 4. Persönlichkeiten,die sich um die Arbeit und Entwicklung des „Landfrauenvereins Havelland e. V.“ verdient gemacht haben, können auf Vorschlag durch die Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. § 4 Rechte und Pflichten 1. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 2. Die Mitglieder haben Anspruch auf Wahrnehmung und Förderung ihrer Interessen nach Maßgabe der Satzung, insbesondere auf: - Unterrichtung über alle für ihre ehrenamtliche Tätigkeit wichtigen Informationen, - Beratung undUnterstützung in Fragen von allgemeiner Bedeutung 3. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach besten Kräften zu unterstützen,insbesondere: - die satzungsgemäßen Beschlüsse zu beachten und auszuführen, - die festgesetzten Beiträge fristgemäß zu leisten, - den„Landfrauenverein Havelland e. V.“ über alle Vorgänge grundsätzlicher Art zu unterrichten und ihn zu beteiligen. § 5 Gliederung Der „Landfrauenverein Havelland e. V.“umfasst alle Ortslandfrauenvereine und Regionallandfrauenvereine des Landkreises Havelland. § 6 Organe Organe des „Landfrauenvereins Havellande. V.“ sind - die Mitgliederversammlung - der Vorstand § 7 Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung wird einmaljährlich einberufen. Die Einladungen zur Mitgliederversammlung haben schriftlich mit Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. 2. Die Einladungen zu den Veranstaltungen werden über die Vorsitzende der Ortslandfrauen- bzw. Regionallandfrauenvereine vorgenommen. 3. Zur Mitgliederversammlung ist: - der Rechenschaftsbericht des Vorstandes, - der Kassenbericht z zu geben. 4. Über die Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen. § 8 Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus: - der Vorsitzenden - der stellvertretenden Vorsitzenden - mindestens 2 weiteren Mitgliedern - einem vom Vorstand des Kreisbauernverbandes Havelland Beauftragen als gesetztes Mitglied - die genaue Zahl der weiteren Mitglieder wird vor der Wahl während der Wahlversammlung durch Beschluss festgelegt 2. Die Vorsitzende bzw. ihre Stellvertreterin und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten den Verein im Rechtsverkehr. Scheidet die Vorsitzende vor Ablauf der Wahlperiode aus dem Amt aus, so führt die Stellvertreterin die Amtsgeschäfte der Vorsitzenden bis zur ordnungsgemäßen Wahl einer neuen Vorsitzenden weiter. 3. Der Vorstand wird auf 4 Jahre gewählt. Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt. 4. Die Wahlen der Vorstandsmitglieder erfolgen in geheimer Abstimmung. Als gewählt gilt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. 5. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind, darunter die Vorsitzende oder ihre Stellvertreterin. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. 6. Aufgaben des Vorstandes: - Führung der laufenden Geschäfte des Vereins - Vertretung des Vereins im „Kreisbauernverband Havelland e. V.“ und im „BrandenburgerLandfrauenverband e. V.“ - Vorbereitung und Durchführung von Mitgliederversammlungen - die Planung von Bildungsmaßnahmen auf Orts- und Kreisebene - die Weitergabe wichtiger Informationen an die Ortslandfrauen- bzw. Regionallandfrauenvereine - die Vertretung des "LandfrauenvereinHavelland e. V." in der Öffentlichkeit sowie bei Institutionen, Behörden,Verbänden u. a. - die Erarbeitung des jährlichen Kassen- und Geschäftsberichtes, - Ausführung der von den Mitgliedern gefassten Beschlüsse - Vorstandssitzungen sind vierteljährlich durchzuführen und von der Vorsitzenden und der Geschäftsführerin vorzubereiten - die Geschäftsführerin oder ehrenamtliche Geschäftsführerin wird vom Vorstand bestellt. - der Sitz der Geschäftsstelle ist beim „Kreisbauernverband Havelland e. V.“ in Nauen, OT Ribbeck,Theodor-Fontane-Str.10 § 9 Niederschriften Über alle Sitzungen der Organe sind Niederschriften zu fertigen, die von der Vorsitzenden und der Protokollführerin zu unterzeichnen sind. Sie sind allen Sitzungsteilnehmern zuzuleiten. § 10 Mitgliedsbeiträge 1. Jedes Mitglied ist beitragspflichtig. 2. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beschließt die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Die Beitragshöhe ist in der Anlage zur Satzung geregelt. 3. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils bis zum 30.4. des Geschäftsjahres zu zahlen. § 11 Auflösung 1. Über die Auflösung des "Landfrauenverein Havelland e. V." muss die Mitgliederversammlung entscheiden, wobei mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sein muss. 2. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, kann sie erneut mit einer Frist von 14 Tagen einberufen werden. Sie ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. 3. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die: Volkssolidarität Havelland e. V. Finkenkruger Str. 16 14612 Falkensee die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. Anlage zur Satzung §10/2 1. Die Höhe des Beitrages je Mitglied an die Geschäftsstelle des "LandfrauenvereinHavelland e. V." beträgt jährlich 10,00 €. 2. Der Mitgliedsbeitrag wird wie folgt verwendet: - 8,00€ sind an den „Brandenburger Landfrauenverband e. V.“ zu entrichten. - 2,00 € je Mitglied sind für die Geschäftstätigkeit zu verwenden und gegenüber der Mitgliederversammlungjährlich abzurechnen (Kassenbericht). 3. Mitglieder, die im 2. Jahr in Folge bis zur Beitragsfälligkeit(April) nicht gezahlt haben, erhalten eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von 4 Wochen, geht bis zu diesem Zeitpunkt kein Geld ein, fasst der Vorstand auf der nächsten Sitzung einen Beschluss über die Kündigung der Mitgliedschaft. |